Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine teilweise von Gema-Gebühren befreit
VEREINSFESTE WEITERHIN BEI DER GEMA ANMELDEN
Stärkung des bayerischen Ehrenamts! Was Sie als Verein jetzt wissen müssen
Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gestalten Sie den Verein und leisten aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Ihre Vereinsfeste und -feiern sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um Ihr Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine getroffen. Für Ihren bayerischen Verein fallen für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an. Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltung trotzdem bei uns melden, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt.
Diese Veranstaltungen sind nicht von der Pauschalregelung abgedeckt und deshalb weiterhin Gema pflichtig:
-Festivals oder Konzerte
– Theater/Kabarett
– Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
– Streaming-Veranstaltungen
– Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
– Veranstaltungen mit Eintritt
Broschüre „Bauen in Aubing“ in dritter Auflage erhältlich
Die Broschüre hat sich zum Ziel gesetzt, mit Empfehlungen für eine Bauweise zu werben, die das Ensemble des Dorfs nicht weiter beschädigt, sondern stärkt, und die die Aubinger motivieren möchte, den Ensemblecharakter zu erhalten.
Die Broschüre in der dritten, ergänzten Auflage ist über diesen Link auch online abrufbar (Dateigröße 5,6 MB, pdf-Datei). Außerdem ist sie beim Vorstand des Fördervereins 1000 Jahre Urkunde Aubing e.V. erhältlich.